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VERKAUFSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: März 2022

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VILLA BERNACHE -  SAISONVERMIETUNG

Valerie & Stéphane MEUNIER

5 Avenue des Acacias – Der Strand

Bezirk 17320

06 85 92 84 14

 

Ich/ BLEIBE PREIS

Nach Vertragsunterzeichnung können keine Streitigkeiten über den Preis des Aufenthalts berücksichtigt werden. Es obliegt dem Mieter, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob ihm der Preis zusagt. Die Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen.

 

II/ RESERVIERUNG, VERTRAG UND ANZAHLUNG

Nach Erhalt Ihrer Reservierung senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung und einen Vertrag per E-Mail zu. Die Höhe der Reservierung, die Anzahlung, die Optionen, eventuelle Steuern und die Kaution sind in Ihrem Vertrag angegeben. Wir bitten Sie, uns innerhalb von maximal einer Woche den unterschriebenen Vertrag sowie die Anzahlung in Höhe von 25 % des Aufenthaltsbetrags zurückzusenden. Sobald der Vertrag unterzeichnet und die Anzahlung eingegangen ist, wird die Reservierung verbindlich. Mit Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung der Anzahlung erklären Sie Ihr uneingeschränktes Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass ohne fristgerechte Zahlung der Anzahlung die Reservierung nicht bestätigt wird und wir uns folglich das Recht vorbehalten, über die Unterkunft zu verfügen. Wenn der Kautionsbetrag bei der Buchung bezahlt wird, sind der Restbetrag des Mietpreises, die Steuern und die Kaution spätestens 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts per Banküberweisung zu zahlen. Wir akzeptieren keine Urlaubsgutscheine.

 

III/ DAUER DES AUFENTHALTS:

Der Mieter mietet unsere Unterkunft für einen bestimmten, im Vertrag aufgeführten Zeitraum und hat in keinem Fall Anspruch auf einen Verbleib in den Räumlichkeiten. Im Allgemeinen kann die Miete nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers verlängert werden, der Mieter akzeptiert sie somit. Das Mietverhältnis endet automatisch am Ende der festgelegten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Hauptsaison (Juli und August) mindestens 7 Nächte, Anreise am Samstag ab 16:00 Uhr. Rest des Jahres, Aufenthaltsdauer und Ankunftstag mit dem Eigentümer zu vereinbaren.

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IV / STORNIERUNG

Der Mieter kann seine Miete jederzeit kündigen. Die Anzahlung bleibt jedoch als Stornogebühr erworben und wird nicht zurückerstattet. Diese Stornokosten können durch eine vom Mieter individuell abzuschließende Stornoversicherung abgedeckt werden. Unabhängig von den Gründen für die Stornierung muss der Mieter den Eigentümer per Brief oder E-Mail benachrichtigen. Sollte ein Fall höherer Gewalt die Bereitstellung der Unterkunft unmöglich machen (außerplanmäßige dringende Arbeiten, Wasser- oder sonstige Schäden, Witterungseinflüsse usw.), werden dem Mieter alle gezahlten Beträge zurückerstattet, ohne dass er spätere Erstattungen verlangen kann. Im Falle einer Stornierung, außer in Fällen höherer Gewalt und auf Initiative des Eigentümers, erstattet dieser 100 % der eingezogenen Beträge. Jeder unterbrochene oder verkürzte Aufenthalt oder jede nicht in Anspruch genommene Leistung führt zu keiner Rückerstattung. Auch im Falle einer Rückführung obliegt es dem Mieter, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

 

V / VERSICHERUNG

Wir bitten Sie, vor dem Betreten der Räumlichkeiten, spätestens 15 Tage vor Beginn Ihres Aufenthaltes, zu prüfen, ob Sie über eine umfassende Reiseversicherung verfügen und uns eine Bescheinigung zukommen zu lassen.

 

VI / KAUTION (KAUTION)

Eine Kaution ist erforderlich. Diese Kaution in Höhe von 500,00 EURO (FÃœNFHUNDERT EURO) für Schäden zuzüglich 100,00 EURO (EINHUNDERT EURO)  Reinigungsgarantie, also insgesamt 600,00 EURO (SECHSHUNDERT EURO), muss mindestens 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts bezahlt werden. Die Rückgabe erfolgt nach dem Ausgangsinventar, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Mietende. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume pfleglich zu behandeln. Der Mieter übernimmt zusätzlich zu den Mietkosten alle Schäden, die an der Unterkunft entstehen, sowie die Kosten für den Ersatz verlorener, zerstörter oder beschädigter Gegenstände. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.

 

VII- KURTAXE

 Die Kurtaxe ist eine Gebühr, die pro Person über 18 Jahre und pro Nacht gilt, von der Gemeinde der Gemeinden des Bassin de Marennes beschlossen und genehmigt und vom Eigentümer an die Staatskasse zu zahlen ist. Sie ist im Vertrag aufgeführt und für jeden Erwachsenen zwischen dem 1. Mai und dem 16. September zu zahlen.

 

VIII- ANKUNFT UND ABREISE

  Der Vermieter empfängt den Mieter für die Anreiseformalitäten. Der Mieter muss an dem bei der Buchung angegebenen Tag zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr (Zeitpunkt der Bereitstellung der Unterkunft und Zeitpunkt der Schlüsselübergabe) anreisen. Der Mieter muss den Eigentümer im Voraus über seine Ankunftszeit informieren, damit er sich organisieren und anwesend sein kann, um ihn willkommen zu heißen. 

Die Aus- und Abreise muss zwingend  vor 11:00 Uhr erfolgen. 

Wir bestehen darauf, die vereinbarte Zeit einzuhalten.

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IX- BELEGUNG DER RÄUMLICHKEITEN

Die Unterkunft darf unter keinen Umständen von mehr Personen als im Vertrag angegeben, d. h. 6 Personen, bewohnt werden, es sei denn, es liegt eine vorherige und ausnahmsweise Zustimmung des Eigentümers vor. Gegebenenfalls kann der Eigentümer eine Mehrmiete verlangen oder sogar die Bereitstellung der Unterkunft verweigern, wenn er nicht sicherstellen kann, dass der Mieter die für die Anmietung vorgesehene maximale Personenzahl einhält. In diesem Fall kann keine Rückerstattung berücksichtigt werden.

Das Abstellen von Wohnmobilen, Campingbussen und Wohnwagen ist im Garten strengstens untersagt, ebenso das Aufstellen von Zelten.

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X- VERPFLICHTUNGEN DES EIGENTÃœMERS

  Der Eigentümer muss:
– die gemieteten Räumlichkeiten in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben und zu reparieren, sowie die im Vertrag genannten Geräte in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.
– Dem Mieter den ungestörten Genuss der gemieteten Räumlichkeiten zu gewährleisten und ihn gegen Laster und Mängel zu schützen, die dies verhindern könnten.
– Erhaltung der Unterkunft in einem bestimmungsgemäßen Zustand.

 

XI- VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

  Die Wohnung wird dem Mieter in einwandfreiem, sauberen und ordentlichen Zustand übergeben, die Haushaltsgeräte sind sauber und in einwandfreiem Zustand, die Räumlichkeiten (innen und außen) weisen keinerlei Gebrauchsspuren auf Erniedrigung jeglicher Art. 'sie ist.

Der Mieter ist an folgende Pflichten gebunden:
– Er nimmt zur Kenntnis, dass die Saisonvermietung als Wohn- und Erholungswohnsitz eingegangen wird.
– Er muss sich wie ein guter Vater verhalten und während seines Aufenthalts für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Unterkunft sorgen.
– Er muss die Unterkunft in einem ausreichend sauberen Zustand zurückgeben (Spülen und Aufbewahren des Geschirrs durchgeführt, Bettwäsche und Handtücher eingesammelt, Grill, Grillplatte und Haushaltsgeräte gereinigt, Mülleimer entfernt, Reinigung von Böden, Bad, Küche durchgeführt. Andernfalls , wird die Reinigungskaution in Höhe von 100,00 EURO (HUNDERT EURO) nicht zurückerstattet.
– Er verpflichtet sich, die Möbel und Gegenstände der Unterkunft bestimmungsgemäß und an den Orten, an denen sie sich befinden, zu verwenden. Der Transport ausserhalb der Mieträume (insbesondere Bettzeug, Geschirr, Stühle etc.) ist strengstens untersagt.
– Er darf nichts tun, was durch sein Tun oder wegen seiner Familie oder Verwandten der Ruhe der Nachbarschaft schaden könnte. Junggesellenabschiedstreffen werden nicht akzeptiert.
– Er muss unbedingt darauf verzichten, in Waschbecken, Badewannen, Duschen, Waschbecken, Toiletten usw. Gegenstände zu werfen, die die Leitungen verstopfen könnten (Tücher, Wattestäbchen, Damenbinden usw.), andernfalls haftet er für die entstandenen Kosten die Reparatur.
– Er muss den Eigentümer unverzüglich über alle Verluste und Schäden in der Unterkunft informieren, auch wenn kein offensichtlicher Schaden entstanden ist.
– Er hat für Schäden und Verluste einzustehen, die durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden von eigenverantwortlichen Personen während der Inanspruchnahme der Beherbergung entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie ohne sein Verschulden oder das der vorgenannten Personen eingetreten sind .

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XII- Belästigungen

Der Besitzer kann nicht für die Nachbarschaft und seine Tiere verantwortlich gemacht werden. Der Eigentümer kann weder für das mögliche Vorhandensein von Mücken und verschiedenen Insekten noch für Unregelmäßigkeiten und/oder mangelnde Freude an der Stromversorgung (Abschaltung des WIFI bei Wind und/oder schlechtem Strom) verantwortlich gemacht werden Wetter), Mobiltelefonie usw. und lehnt jede Verantwortung für mangelnden Genuss ab, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Ebenso kann der Eigentümer nicht für das Wetter verantwortlich gemacht werden, das den Mieter daran hindert, seinen Aufenthalt in vollen Zügen zu genießen, oder die vorgeschlagenen zur Verfügung gestellten Außenbereiche.

 

XIII-PET

  Die Anwesenheit von Haustieren wird nicht akzeptiert.

 

XVIII- INVENTAR DER UNTERKÜNFTE, INVENTAR DER AUSRÜSTUNG UND MÖBEL

Das Inventar der Einbauten wird widersprüchlich zwischen den Teilen, mit dem Eintrag in den Räumen des Mieters und der Freigabe der Gebäude durch den Mieter, festgestellt. Alle verlorenen, kaputten, beschädigten oder beschädigten Gegenstände, Materialien oder Haushaltsgeräte müssen vom Mieter bezahlt (oder mit Zustimmung des Eigentümers ersetzt) werden.

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